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Datum: 19.12.2011

Entsorgung von gefährlichen Abfällen

Sonderabfälle sind gefährliche Abfälle, die nicht mit dem Restmüll oder in das Abwassersystem entsorgt werden dürfen, weil sie gesundheits-, luft-, wassergefährdende, explosible oder brennbare Substanzen enthalten und damit Umweltgefährdungen hervorrufen. Deshalb werden an die Entsorgung dieser Abfälle besondere Anforderungen gestellt.
 
Die Abgabe von gefährlichen Abfällen aus dem Ilm-Kreis ist ohne zusätzliche Gebühren am Schadstoffmobil möglich, welches zweimal jährlich in den Städten und Gemeinden des Landkreises zu festgelegten Zeiten Station macht. Die Termine werden in der Broschüre Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis sowie im Internet veröffentlicht.
Für die Bürger des Ilm-Kreises gibt es außerdem die Möglichkeit, im Eingangsbereich der Müllumladestation Wolfsberg (Standort Deponie Wolfsberg) samstags in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr, bestimmte Sonderabfälle (Farben/Klebstoffe/Kunstharze, Öle/Fette, Lösemittel, Haushaltsreinigungsmittel und Bleiakkus) gebührenfrei abzugeben.
 
Im Jahr 2010 wurden von Bürgern und Gewerben des Ilm-Kreises 42 Tonnen Sonderabfallkleinmengen am Schadstoffmobil sowie an der Müllumladestation Wolfsberg angenommen. Im Jahr 2011 ist eine erhebliche Steigerung auf 50 Tonnen zu verzeichnen.
 
Die Steigerung zu 2010 ist hauptsächlich auf einen größeren Anfall von Farben, Klebstoffe und Kunstharze zurück zu führen. Auch bei den Lösemitteln, Säuren/Laugen sowie Verpackungen mit gefährlichen Rückständen und Aufsaug-/Filtermaterialien ist ein Anstieg der Mengen zu verzeichnen.
 
Auf der Müllumladestation Wolfsberg wurden im Jahr 2011 ca. 10 Tonnen gefährliche Abfälle abgegeben, im Jahr 2010 waren es noch knapp 7 Tonnen.
 
Die Zunahme der Erfassungsmengen von gefährlichen Abfällen ist der beste Beweis für die hohe Akzeptanz der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen und umweltrelevanten Entsorgungswege.
 Pro Anlieferer werden bis maximal 100 kg Sonderabfall entgegen genommen. Einzelbehältnisse dürfen ein Gewicht von 30 kg nicht überschreiten. Zu beachten ist, dass Sonderabfälle in dicht verschlossenen Gefäßen persönlich abgegeben werden müssen. Ein vorheriges Abstellen an den Sammelstellen in den Städten und Gemeinden des Ilm-Kreises wird mit Bußgeld geahndet.
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