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Datum: 23.07.2021

Entsorgung stoffgleicher Nichtverpackungen aus Kunststoff

Sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ sind haushaltsübliche Gebrauchsgegenstände aus privaten Haushalten, die aus Kunststoff bestehen, mit PP oder PE gekennzeichnet aber keine Verpackungen sind. Somit gehören sie nicht in die gelbe Tonne.
Im Ilm-Kreis können stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff an den nachfolgenden Entsorgungsanlagen gebührenfrei abgegeben werden: Wertstoffhöfe in Arnstadt und Ilmenau, Müllumladestation Wolfsberg und auf der Deponie Rehestädt des Zweckverbandes Restabfallbehandlung Mittelthüringen. Die Öffnungszeiten der Anlagen sind unter Entsorgungsanlagen in der Abfall-App sowie im Leitfaden der Abfallwirtschaft zu finden.

Folgende stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff werden beispielsweise angenommen: Wäschekörbe, Klappboxen, Kinderbadewannen, Eimer, Kanister (keine Schadstoffbehälter), Gießkannen, Küchensiebe, Schüsseln, Fässer, Wannen, Regentonnen, Blumenkästen, Blumentöpfe, Pflanzschalen, Getränkekisten, Aufbewahrungsboxen, Gartenmöbel, Sonnenschirmständer, Kinderspielzeug (ohne Metalle/ohne elektronische Bauteile) und sonstige sortenreine Nichtverpackungsabfälle aus PP und PE.

Nicht angenommen werden unter anderem Artikel aus PVC, Rollläden, Kabelkanäle, Plansch- und Schwimmbecken, Bälle, Schlauchboote, Zelte, Agrar- und Silofolien, Abdeckplanen und Transportfolien, Artikel aus Gummi, Styropor, Isoliermaterial, Plexiglas, Bedachungen, Schaumstoffe, Teppiche, Teppichleisten, Artikel aus Acryl, Hängeschränke, WC-Brillen, WC-Deckel, Video- und Musikkassetten, Disketten, Tonerkassetten, Kunststoffordner, Schreibtischunterlagen, Mousepads, Hartschalenkoffer, Schulranzen, Rucksäcke, Taschen, Kindersitze für Auto bzw. Fahrrad, Gartenmöbel aus Polyrattan, Ski, Snowboards, Skischuhe, Skateboards und Rollerskates.

Alle Kunststoffe, die angenommen werden, müssen restentleert, sauber sowie ohne Metallanteile sein und dürfen keine Fremdanhaftungen aufweisen. Größere Artikel aus Kunststoff (z.B. Fässer, Regentonnen, Gartenmöbel) sind auf eine Kantenlänge von ca. 80 cm zu zerkleinern.

Die stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff werden getrennt von anderen Abfällen gesammelt, um sie einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Aus den gesammelten Kunststoffen sollen wieder neue Produkte hergestellt werden.
Im Jahr 2020 konnten im Ilm-Kreis insgesamt 88 Tonnen dieser Kunststoffe erfasst und einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.

Grundlage für die getrennte Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Hier ist u.a. geregelt, dass Kunststoffabfälle zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings getrennt zu sammeln sind, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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