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Datum: 14.12.2012

Elektroschrott auf Abwegen

Im Briefkasten sind regelmäßig Handzettel zu finden, mit denen teilweise dubiose „Firmen“ ankündigen, im Landkreis alte elektrische Geräte, Schrott, Autoteile, Autoreifen u. a. zu sammeln. Diese Handzettel enthalten manchmal weder die Firmenadresse noch eine Telefonnummer. Oftmals werden diese gewerblichen Sammlungen zum gleichen Zeitpunkt wie die halbjährlich vom Ilm-Kreis durchgeführten E-Schrott-Sammlungen angekündigt.
 
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis teilt mit, dass gewerbliche Sammlungen von Elektroaltgeräten nicht statthaft sind. Elektrogeräte müssen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angedient werden.
Auch in der Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises ist geregelt, dass Abfälle, welche der Überlassungspflicht unterliegen, der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen sind und nur zu den vom Landkreis bekannt gegebenen Terminen bereitgestellt werden dürfen bzw. an den Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Wer hiergegen verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung.
 
Aus genannten Gründen sollten keine Elektrogeräte oder andere Abfälle zu den mit Handzettel angekündigten gewerblichen Sammlungen bereitgestellt, sondern die vom Landkreis zweimal jährlich durchgeführten Elektronikschrottsammlungen und andere Abgabestellen des Landkreises genutzt werden. Die Termine für diese Elektronikschrottsammlungen sind im aktuellen „Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis 2013“ und im Internet unter www.aik.ilm-kreis.de veröffentlicht. Weiterhin kann E-Schrott einschließlich Kühlgeräte an den beiden Wertstoffhöfen in Arnstadt (Werkstatt des Marienstift Arnstadt, Am Kesselbrunn 46b) und in Ilmenau (Ilmenauer Umweltdienst GmbH, Ratsteichstraße 2) sowie an der Umladestation Wolfsberg und der Deponie Rehestädt ohne zusätzliche Gebühren abgegeben werden. Elektrogroßgeräte werden einmal jährlich ohne zusätzliche Gebühr vor dem Grundstück nach Bedarf (in haushaltsüblichen Mengen) abgeholt. Der Antrag hierfür wird zu Jahresbeginn jedem Grundstückeigentümer mit dem Abfallgebührenbescheid zugesendet.
 
Im Ilm-Kreis werden die Elektrogroßgeräte wie z. B. Waschmaschinen, Trockner, Elektroherde und Spülmaschinen in der Werkstatt für behinderte Menschen des Marienstift Arnstadt zur Gewinnung von Rohstoffen zerlegt. Alle anderen Elektrogeräte werden an der zentralen Übergabestelle, welche sich ebenfalls in der Werkstatt für behinderte Menschen des Marienstift Arnstadt befindet, gesammelt und für die Abholung und Entsorgung durch die Hersteller bereitgestellt.

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