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Datum: 19.12.2011

Bioabfallentsorgung bei frostigen Temperaturen

In den Wintermonaten erreichen den Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis Anfragen von Abfallbesitzern, bei denen die Bioabfälle in den Biotonnen oder Abfälle in den Restmüllgefäßen festfrieren.
 
Beim Umgang mit der Biotonne bei Minusgraden sollte Folgendes beachtet werden:
 
Grundsätzlich sollte es vermieden werden, nasse Bioabfälle, speziell sehr feuchte Küchen- oder Gartenabfälle, in die Biotonne einzugeben. Feuchtigkeit und Kälte führen gerade im Winter zur Eisbildung in den Biotonnen, so dass Abfall in den Behältern festfrieren kann und unter Umständen sogar die Behälter zerstört werden. Es wird empfohlen, die Bioabfälle, soweit dies möglich ist, abtropfen zu lassen und mit Zeitungs- oder Packpapier zu umwickeln. Dabei ist es wichtig, die Bioabfälle keinesfalls in die Tonne zu pressen!
Weiterhin kann die Biotonne nach der Leerung mit etwas geknüllten Pack- bzw. Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier) ausgelegt werden, um die Feuchtigkeit zu binden. Auch als Zwischeneingabe ist Knüllpapier in geringen Mengen geeignet, da hierdurch das  starke Verdichten der Bioabfälle verhindert und auch die Feuchtigkeit, die das Gefrieren begünstigt, gebunden wird.
Sollte es dennoch passieren, dass der Bioabfall in der Biotonne festgefroren ist, besteht kein Anspruch auf eine gebührenfreie Nachentleerung der Biotonne durch die beauftragten Dritten des Ilm-Kreises. Die Beschäftigten der Entsorgungsunternehmen sind auch nicht verpflichtet, die Abfälle in den Biotonnen  mechanisch zu lösen, um eine vollständige Entleerung abzusichern; hierfür ist der Biotonnennutzer verantwortlich.
Unter Beachtung dieser Hinweise ist die Bioabfallentsorgung auch in den Wintermonaten selbst bei frostigen Temperaturen in der Regel ohne Komplikationen durchführbar.
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