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Datum: 14.12.2012

Altpapier dem öffentlichen Entsorgungsträger überlassen

Die Abfallentsorgungsgebühren konnten in den letzten Jahren im Ilm-Kreis stabil gehalten werden. Dies ist u. a. deshalb gelungen, da die Erlöse aus der Verwertung von Altpapier in vollem Umfang in die Gebührenkalkulation eingegangen sind. Bei der Kalkulation der Abfallgebühren sind nicht nur Kosten für die Erfassung und Beseitigung von Abfall zu berücksichtigen, sondern auch Erlöse z. B. aus der Verwertung von Altpapier.
Eine Verringerung des Aufkommens an Altpapier, insbesondere durch Aufkauf der wirtschaftlich lukrativen Anteile durch private Händler, führt zwangsläufig zu geringeren Erlösen für den öffentlichen Entsorgungsträger und damit einhergehend verringern sich die Möglichkeiten zur Entlastung der Gebührenzahler.
 
Der Ilm-Kreis hat die Entsorgung von Altpapier europaweit ausgeschrieben. Durch den beauftragten Dritten konnte ein flächendeckendes Erfassungssystem aufgebaut werden, dass neben zentralen Erfassungsstellen – Wertstoffcontainer – auch die Entsorgung über die haushaltsnahe blaue Tonne umfasst. Mit diesem Service kann jeder Gebührenzahler die für ihn beste Variante der Altpapierentsorgung auswählen.
 
Überlassen Sie Ihr Altpapier dem öffentlichen Entsorgungsträger über die durch den Landkreis angebotenen Erfassungssysteme und nicht privaten Sammelstellen, damit die Erlöse aus der Verwertung bei der Gebührenentwicklung berücksichtigt werden können.
Übrigens garantiert der Landkreis seine Sammlungen unabhängig von der Marktlage regelmäßig, während andere Interessenten oft nur bei guter Marktlage aktiv sind.
 Falls Sie eine Beratung zu Fragen der Wertstofferfassung oder Unterstützung bei der Bereitstellung von „Blauen Tonnen“ wünschen, können Sie sich an den Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis, Tel. 03628 738-921, wenden.
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