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Datum: 19.02.2018

Aktuelle Information zur Sperrmüllentsorgung im Ilm-Kreis

Im Ilm-Kreis kann auch 2018 die Sperrmüllabholung ohne Zusatzgebühr zweimal im Jahr bis 1 m³ je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert durch den Grundstückseigentümer beantragt werden. Voraussetzung ist der Anschluss des Grundstückes/der Einrichtung an die öffentliche Abfallentsorgung im Ilm-Kreis. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich bzw. wird dem Grundstückseigentümer mit dem Gebührenbescheid Anfang des Jahres zugeschickt. Mit diesem Formular ist es ebenfalls möglich, Sperrmüll an der Müllumladestation Wolfsberg und der Verbandsdeponie Rehestädt bis zur berechtigten Menge gebührenfrei anzuliefern. Wichtig ist, dass das Formular vollständig ausgefüllt und vom Grundstückseigentümer unterschrieben ist! Darüber hinausgehende Mengen sind gebührenpflichtig. Bei größeren Mengen (z. B. Haushaltsauflösungen) bietet der AIK einen gebührenpflichtigen Containerservice an.

Als Sperrmüll können z. B. folgende Gegenstände entsorgt werden: Couchgarnitur, Sessel, Stuhl, Sitzbank, Tisch, Schrank, Kommode, Regal, Garderobe, Bettgestell (nicht aus Metall), Matratze, Steppdecke, Federbett, Kissen, Teppich, Fußbodenbelag, Laminat, Parkett, Paneele, Spiegel, Bilder, Rollo, Gardinenstange, Kinderwagen, Kindersitz, große Kinderspielsachen, Schlitten, Badewanne und Duschbecken aus Acryl.

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B. Restabfall und Behältnisse gefüllt mit Restabfall, Bauholz, Bretter, Holz aus Verschlägen und Verkleidungen, Fenster, Türen, Gartenzaun, Bauschutt, Abfälle aus Um- und Ausbauten, Elektroschrott, Schrott, gefährliche Abfälle, Druckbehälter, Kfz-Teile, Autoreifen und Alttextilien.

Bitte stellen Sie den Sperrmüll nicht vorher bereit, da Unbefugte den Abfall durchsuchen bzw. weitere Abfälle widerrechtlich dazustellen könnten.

Durch individuelle Terminvorgaben konnte der Sperrmülltourismus eingedämmt werden, jedoch wecken alle Sammlungen weiterhin unerwünschtes Interesse. Oftmals stellen sich kurz nach dem Bereitstellen der ausgedienten Gegenstände die ersten Interessenten ein, durchsuchen den Sperrmüllhaufen und nehmen einige Dinge mit. Durch das Durchwühlen wird der Sperrmüll verteilt und Gegenstände gehen zu Bruch. Das Ergebnis sind großflächig ausgebreitete Abfallhaufen, die nicht nur unschön anzusehen sind, sondern auch eine Gefahr für Passanten oder spielende Kinder darstellen.

Hinzu kommt, dass einige Grundstückseigentümer den Sperrmüll bereits mehrere Tage vor dem Entsorgungstermin zur Abholung bereitstellen. Das erleichtert die Tätigkeit der „Schatzsucher“. In den Großwohnanlagen häuft sich das Problem, dass der Sperrmüll noch einige Tage nach der erfolgten Beräumung illegal abgelagert wird.

Wird der Sperrmüll zu früh bereitgestellt, erhöht sich die Gefahr des Durchwühlens sowie des Dazustellens von Abfällen, welche nicht zur Sperrmüllentsorgung gehören (z. B. Autoreifen, Fenster und Türen). Wer Sperrmüll entgegen diesen Bestimmungen früher als am Vorabend des Abholtermins bzw. erst nach der bereits erfolgten Entsorgung bereitstellt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeiten können nach § 31 der Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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