Sprungziele
Inhalt
Datum: 17.12.2013

Änderungsmeldungen für Bescheide der Abfallwirtschaft noch 2013 einreichen

Für das Jahr 2014 waren eine Neukalkulation der Abfallentsorgungsgebühren und eine Fortschreibung des abfallwirtschaftlichen Satzungsrechtes erforderlich. Beides wurde am 11. September 2013 durch den Kreistag des Ilm-Kreises beschlossen. Das bisherige Dienstleistungsangebot der öffentlichen Abfallwirtschaft und die Art der Gebührenerhebung gelten somit für das nächste Jahr unverändert fort. Gebührennachlässe werden auch weiter bei Nutzung der Möglichkeiten zur Reduzierung des Behältervolumens bei Regelabfuhr und bei Bioabfalleigenkompostierung auf Antrag gewährt.

Wichtig ist, dass mögliche Änderungsanträge (z. B. Nachlässe, Personenzahl etc.) bis zum 23.12.2013 im AIK vorliegen, damit diese noch in den Jahresbescheiden 2014, welche im Januar zugestellt werden, berücksichtigt werden können. Anträge auf Gebührennachlässe wegen Verringerung des Behältervolumens bzw. Eigenkompostierung müssen nicht neu gestellt werden. Anträge auf Befreiungen oder Teilbefreiungen (z. B. Ausbildung, Wehrdienst) sind jährlich neu unter der Vorlage entsprechender Nachweise zu beantragen. 

Die Gebühren für die Abfallentsorgung ändern sich im Jahr 2014 nur geringfügig.

Der Personengebührensatz bei vollem Vorhaltevolumen ohne Eigenkompostierung liegt weiterhin bei 73,20 € pro Einwohner-, Einwohnergleichwert und Jahr. Auch die Höhe der Nachlässe ist gleich geblieben. Der Gebührennachlass bei Verringerung des Vorhaltevolumens auf 15 Liter pro Woche beträgt 21,60 €, bei Verringerung des Vorhaltevolumens auf 10 Liter pro Woche 33,00 € und bei Nachweis der Abfallvermeidung durch Bioabfalleigenkompostierung 4,80 €. Lediglich die Grundgebühr, zu zahlen bei begründeten Teilbefreiungen, hat sich geringfügig auf 12,00 € pro Einwohner-, Einwohnergleichwert und Jahr erhöht.

Auch bei den Behältergebühren sowie Gebühren für die Anlieferung von Abfällen auf den kreiseigenen Entsorgungsanlagen gibt es Änderungen, die einzelnen Gebührensätze sind nachzulesen in der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 13/2013, im Leitfaden der Abfallwirtschaft des Ilm-Kreises 2014 sowie auf der Homepage des AIK.

zurück nach oben drucken