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Datum: 17.12.2012

Änderungsmeldungen für Bescheide der Abfallwirtschaft noch 2012 einreichen

Bereits im September 2011 beschloss der Kreistag die Fortschreibung des Satzungsrechtes der öffentlichen Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis für die Jahre 2012 und 2013. Das bisherige Dienstleistungsangebot der öffentlichen Abfallwirtschaft und die Art der Gebührenerhebung gelten somit für das Jahr 2013 unverändert fort. Gebührennachlässe werden auch weiter bei Nutzung der Möglichkeiten zur Reduzierung des Behältervolumens bei Regelabfuhr und bei Bioabfalleigenkompostierung auf Antrag gewährt.
Wichtig ist, dass mögliche Änderungsanträge (z. B. Nachlässe, Personenzahl etc.) bis zum 28.12.2012 im AIK vorliegen, damit diese noch in den Jahresbescheiden 2013, welche im Januar zugestellt werden, berücksichtigt werden können. Anträge auf Gebührennachlässe wegen Verringerung des Behältervolumens bzw. Eigenkompostierung müssen nicht neu gestellt werden. Anträge auf Befreiungen oder Teilbefreiungen (z. B. Ausbildung, Wehrdienst) sind jährlich neu unter der Vorlage entsprechender Nachweise zu beantragen.
 
Die Gebühren für die Abfallentsorgung ändern sich im Jahr 2013 nicht.Der Personengebührensatz bei vollem Vorhaltevolumen ohne Eigenkompostierung liegt bei 73,20 € pro Einwohnergleichwert und Jahr. Der Gebührennachlass bei Verringerung des Vorhaltevolumens auf 15 Liter pro Woche beträgt 21,60 €, bei Verringerung des Vorhaltevolumens auf 10 Liter pro Woche 33,00 € und bei Nachweis der Abfallvermeidung durch Bioabfalleigenkompostierung 4,80 €. Die Grundgebühr, zu zahlen bei begründeten Teilbefreiungen, beträgt 11,40 €.
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