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Änderungsmeldungen für Bescheide der Abfallwirtschaft noch 2010 einreichen

Bereits im April 2009 beschloss der Kreistag die Fortschreibung des Satzungsrechtes der öffentlichen Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis für die Jahre 2010 und 2011. Das bisherige Dienstleistungsangebot der öffentlichen Abfallwirtschaft und die Art der Gebührenerhebung gelten somit für das Jahr 2011 unverändert fort. Gebührennachlässe werden auch weiter bei Nutzung der Möglichkeiten zur Reduzierung des Behältervolumens bei Regelabfuhr und bei Bioabfalleigenkompostierung auf Antrag gewährt.
Wichtig ist, dass mögliche Änderungsanträge (z. B. Nachlässe, Personenzahl etc.) bis zum 30.12.2010 im AIK vorliegen, damit diese noch in den Jahresbescheiden 2011, welche im Januar zugestellt werden, berücksichtigt werden können.

Der Personengebührensatz bei vollem Vorhaltevolumen ohne Eigenkompostierung liegt bei 72,60 € pro Einwohnergleichwert und Jahr. Der Gebührennachlass bei Verringerung des Vorhaltevolumens auf 15 Liter pro Woche beträgt 21,00 €, bei Verringerung des Vorhaltevolumens auf 10 Liter pro Woche 33,60 € und bei Nachweis der Abfallvermeidung durch Bioabfalleigenkompostierung 5,40 €. Die Grundgebühr, zu zahlen bei begründeten Teilbefreiungen, beträgt 9,60 €.

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