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Datum: 20.03.2012

Teilnahme an dubioser Sammlung kann mit Bußgeld enden

Aus aktuellem Anlass informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis, dass wieder eine dubiose „Firma“ im Landkreis unterwegs ist, um unter der Überschrift „Althaushaltsgerätesammlung“ alte elektrische Geräte, Autoteile, Autoreifen, Fenster u. a. zu sammeln. Die in die Briefkästen verteilten Handzettel sind mit Rechtschreibfehlern versehen und enthalten weder Firmenadresse noch Telefonnummer.

Neuerdings werden diese nicht genehmigten Sammlungen zum gleichen Zeitpunkt wie die halbjährlich vom Ilm-Kreis durchgeführten E-Schrottsammlungen angekündigt.

Erfahrungsgemäß werden nicht alle bereitgestellten Abfälle mitgenommen, sondern nur wenige „profitable“ Stücke. Der Rest bleibt am Straßenrand liegen und gibt meistens Anlass zu Verdruss und Ärger.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis unterstützt derartige Aktionen nicht, zumal sie ohne Absprache oder vertragliche Regelungen mit dem Ilm-Kreis durchgeführt werden. Nicht nur die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird durch die zurückgelassenen Abfälle beeinträchtigt, es ist auch nicht sichergestellt, dass die eingesammelten Altgeräte u. a. Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung zugeführt werden. Vielfach finden sich als im Nachhinein unbrauchbar erwiesene Altgeräte o. a. im Straßengraben wieder.

In der Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises ist geregelt, dass  Abfälle, welche der Überlassungspflicht unterliegen, der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen sind und nur zu den vom Landkreis bekannt gegebenen Terminen bereitgestellt werden dürfen. Wer hiergegen verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne der Abfallwirtschafts-satzung. Zudem stellt die Inanspruchnahme der öffentlichen Gehwege i. d. R. eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, für die die gemeindlichen Ordnungsämter zuständig sind. Für den Bürger kann damit eine gutgemeinte Absicht in mehrfacher Hinsicht mit einem Bußgeld enden.

Aus den genannten Gründen sollten Sie keine Geräte oder andere Abfälle zu den mit Handzettel angekündigten Sammlungen bereitstellen, sondern die vom Landkreis zweimal jährlich durchgeführten unentgeltlichen Elektronikschrottsammlungen und andere Abgabestellen nutzen. Die Termine für diese Elektonikschrottsammlungen können Sie dem aktuellen Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis entnehmen oder unter dem Punkt Termine erfahren. Weiterhin kann E-Schrott einschließlich Kühlgeräte an den beiden Wertstoffhöfen in Arnstadt (Werkstatt des Marienstift Arnstadt, Am Kesselbrunn 46 b, Tel.: 03628 61140) und in Ilmenau (Ilmenauer Umweltdienst GmbH, Ratsteichstraße 2, Tel.: 03677 202340) sowie an der Umladestation Wolfsberg und der Deponie Rehestädt ohne zusätzliche Gebühren abgegeben werden.Wenn Ihnen derartige Sammelaktionen bekannt werden, informieren Sie bitte unverzüglich den Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (Tel.: 03628 738-921 oder aik@ilm-kreis.de).

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