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Datum: 23.05.2017

Sonderabfälle müssen persönlich übergeben werden

Sonderabfälle sind gefährliche Abfälle, die gesundheits-, luft-, wassergefährdende, explosible oder brennbare Substanzen enthalten und damit Umweltgefährdungen hervorrufen können. Werden Sonderabfälle unkontrolliert abgestellt, besteht die Gefahr, dass Flüssigkeiten auslaufen oder schädliche Substanzen freigesetzt werden. Besonders gefährlich wird es, wenn spielende Kinder mit giftigen oder explosiven Chemikalien in Kontakt kommen.

Sonderabfallkleinmengen dürfen deshalb nicht einfach auf einem Standplatz abgestellt werden, auch wenn das Schadstoffmobil gerade im Ilm-Kreis unterwegs ist. Diese Erfahrung musste leider kürzlich auch ein Gewerbetreibender aus dem Ilm-Kreis machen, als er von der Polizei aufgefordert wurde, seine illegal abgestellten Farbeimer wieder zurück zu nehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Sonderabfallkleinmengen müssen persönlich dem Personal des Schadstoffmobiles übergeben werden. Das Abstellen von Sonderabfällen bereits vor oder nach dem Abgabetermin ist nicht gestattet und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.

Für die Bürger des Ilm-Kreises gibt es seit vielen Jahren die Möglichkeit, ohne zusätzliche Gebühren Sonderabfallkleinmengen am Schadstoffmobil abzugeben, welches zweimal jährlich in den Städten und Gemeinden des Landkreises zu festgelegten Zeiten Station macht. Wer die Abgabezeiten in der Woche nicht nutzen kann, hat an jeweils zwei Samstagen im Jahr die Möglichkeit, die Sonderabfallkleinmengen am Mobil am Wertstoffhof in Arnstadt bzw. Ilmenau abzugeben. Die Termine und Standzeiten des Schadstoffmobils werden jährlich im „Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis“ sowie im Internet unter www.aik.ilm-kreis.de veröffentlicht. Wer seine Sonderabfälle nicht zu dem vorgegebenen Zeitpunkt im Wohnort abgeben kann, kann selbstverständlich auch andere Termine in den Orten des Ilm-Kreises nutzen.

Weiterhin werden im Eingangsbereich der Müllumladestation Wolfsberg (Standort Deponie Wolfsberg) bestimmte Sonderabfälle auch außerhalb der festgelegten Termine des Schadstoffmobil und nur von privaten Anlieferern entgegengenommen. Angenommen werden samstags in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr ausschließlich folgende Sonderabfälle: Farben/Lacke/Klebemittel, Öle/Fette, Lösemittel, Haushaltsreinigungsmittel und Bleiakkus. Die Sonderabfälle müssen eindeutig und ohne Untersuchungsaufwand identifizierbar sein, in der Regel durch Originalbeschriftung auf den Gebinden.

Pro Anlieferer werden bis maximal 100 kg Sonderabfall angenommen. Einzelbehältnisse dürfen 30 kg nicht überschreiten. Flüssigkeiten sind unbedingt in geschlossenen Gefäßen anzuliefern. Es gilt ein generelles Vermischungsverbot. Diese Anforderungen sind notwendig, um den weiteren sachgemäßen Umgang mit den Abfällen bei dem Transport und der Beseitigung sicherzustellen.

Gewerbliche und öffentliche Einrichtungen können die mobile Schadstoffsammlung im Ilm-Kreis ebenfalls zur Entsorgung nutzen. Wichtig ist die vorherige schriftliche Anmeldung beim Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis einen Monat vor der Sammlung. Bei größeren Mengen (100 bis 500 kg) kann die Entsorgung bei den vom Landkreis beauftragten Dritten laut deren Preisliste vereinbart werden.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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