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Datum: 23.09.2010

Persönliche Übergabe von Sonderabfällen zwingend vorgeschrieben

Bei Kontrollen an den Standplätzen des Schadstoffmobils im Ilm-Kreis wurde zuletzt wiederholt festgestellt, dass unerlaubt Sonderabfälle bereits vor oder nach dem Abgabetermin abgestellt werden. Diese Handlungsweise ist im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ausdrücklich untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann.
 
Sonderabfälle sind gefährliche Abfälle, die gesundheits-, luft-, wassergefährdende, explosible oder brennbare Substanzen enthalten und damit Umweltgefährdungen hervorrufen können.
Sicherlich kann jeder vernünftige Bürger nachvollziehen, welche Gefahren sich ergeben können, wenn beispielsweise spielende Kinder mit giftigen oder explosiven Chemikalien in Kontakt kommen.
 
Für die Bürger des Ilm-Kreises gibt es seit Jahren die Möglichkeit, Sonderabfallkleinmengen am Schadstoffmobil persönlich abzugeben, welches zweimal jährlich in den Städten und Gemeinden des Landkreises zu festgelegten Zeiten Station macht. Die Termine und Standzeiten des Schadstoffmobils werden jährlich in der Broschüre „Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis“ sowie im Internet unter www.aik.ilm-kreis.de veröffentlicht.
 
Wer seine Sonderabfälle nicht zu dem vorgegebenen Zeitpunkt im Wohnort abgeben kann, kann selbstverständlich auch andere Termine in den Orten des Ilm-Kreises nutzen.
 
Flüssigkeiten sind in geschlossenen Gefäßen anzuliefern. Es gilt ein Vermischungsverbot. Diese Anforderungen sind notwendig, um den weiteren sachgemäßen Umgang mit den Abfällen bei dem Transport und der Beseitigung sicherzustellen.Pro Anlieferer werden bis maximal 100 kg Sonderabfall entgegen genommen. Einzelbehältnisse dürfen 30 kg nicht überschreiten.
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