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Datum: 19.12.2011

Neues Satzungsrecht der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis für die Jahre 2012/2013

Die Abfallwirtschaftssatzung und die zugehörige Gebührensatzung für die Jahre 2012 und 2013 wurden im September 2011 vom Kreistag des Ilm-Kreises beschlossen und im Amtsblatt Nr. 12/2011 am 15. November 2011 veröffentlicht.
 
Der Personengebührensatz steigt im Vergleich zum Kalkulationszeitraum 2011/2012 bei etwa gleichbleibenden Koste der Abfallwirtschaft des Ilm-Kreises geringfügig an, weil die Anzahl der Einwohner und der anschlusspflichtigen Gewerbe leicht zurück geht. Er lag bisher bei vollem Vorhaltevolumen ohne Eigenkompostierung bei 72,60 Euro pro Einwohner und Jahr und beträgt jetzt 73,20 Euro pro Einwohner und Jahr. Der Gebührennachlass bei Verringerung des Vorhaltevolumens auf 15 Liter pro Woche beträgt 21,60 Euro, bei Verringerung des Vorhaltevolumens auf 10 Liter pro Woche 33,00 € und bei Nachweis der Abfallvermeidung durch Bioabfalleigenkompostierung 4,80 € pro Einwohner und Jahr. Die Grundgebühr, zu zahlen bei begründeten Teilbefreiungen, beträgt 11,40 Euro. Eine leichte Anhebung der Gebühren erfolgte in den Bereichen der Leistungsgebühren für die Selbstanlieferung von Restabfällen zur Behandlung und von inerten Abfällen zur Deponierung, für Zusatzvolumen sowie Containereinzelabfuhren.
 
Das bisherige Dienstleistungsangebot der öffentlichen Abfallwirtschaft und die Art der Gebührenerhebung wurden im neuen Satzungsrecht beibehalten. Gebührennachlässe werden auch weiter bei Nutzung der Möglichkeiten zur Reduzierung des Behältervolumens bei Regelabfuhr und bei Bioabfalleigenkompostierung auf Antrag gewährt.
Wichtig ist, dass mögliche Änderungsanträge (z. B. Nachlässe, Personenzahl etc.) bis zum 30.12.2011 im AIK vorliegen, damit diese noch in den Jahresbescheiden 2012, welche im Januar zugestellt werden, berücksichtigt werden können.
Anträge auf Gebührennachlässe wegen Verringerung des Behältervolumens bzw. Eigenkompostierung müssen nicht neu gestellt werden. Anträge auf Befreiungen oder Teilbefreiungen (z. B. Ausbildung, Wehrdienst) sind jährlich neu unter der Vorlage entsprechender Nachweise zu beantragen.
 
Das Modellvorhaben zur erweiterten Erfassung und –verwertung von Baum- und Strauchschnitt als Ergänzungsangebot zu den bisherigen gebührenfreien Erfassungsmöglichkeiten auf der Kompostieranlage und der Verbandsdeponie Rehestädt wird in 2012 weitergeführt. So kann in einigen Städten und Gemeinden des Ilm-Kreises zu festgelegten Zeiten an entsprechenden Sammelstellen im Frühjahr und Herbst bis zu 1 m³ Baum- und Strauchschnitt pro Anlieferung ebenfalls gebührenfrei abgegeben werden.   
  
Elektrogroßgeräte aus Haushalten werden weiterhin auf Antrag ohne Zusatzgebühren vor dem Grundstück abgeholt. Die erweiterten Abgabemöglichkeiten von ausgewählten Sonderabfallkleinmengen jeweils samstags an der Müllumladestation Wolfsberg wurden von der Bevölkerung gut angenommen und werden in 2012 weitergeführt. Auch die bisherige Möglichkeit, zweimal jährlich Sperrmüll über ein Kartenabrufsystem abholen zu lassen bzw. selbst anzuliefern, bleibt erhalten.
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