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Datum: 16.12.2014

Neue Gebührensatzung mit Senkungen für einzelne Gebührensätze beschlossen

Die 2014 aktuelle Abfallwirtschaftssatzung mit den technischen Regelungen der öffentlichen Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis behält auch im nächsten Jahr ihre Gültigkeit. Für die Gebührenberechnung war eine erneute Kalkulation erforderlich, mit dem Ziel, mögliche Gebührenminderungen sofort an die Gebührenzahler weiter zu geben.

Der Kreistag des Ilm-Kreises beschloss am 12. November 2014 die neue Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung für das Jahr 2015.

Sowohl erhebliche Einsparungen für Transport und thermische Restabfallbehandlung in Leuna ab dem 01. Juni 2015, im Bereich der Kompostieranlage, Sperrmüllverwertung und anderen Bereichen als auch deutliche Kostensteigerungen bzw. der Wegfall von Erträgen in Folge europaweiter Ausschreibung flossen in die Gebührenkalkulation für 2015 ein. Auch die Tatsachen, dass im Vergleich zum Jahre 2014 deutlich weniger Gebührenausgleichrückstellungen und keine periodenfremden Rückzahlungen aus Vorjahren mehr zur Verfügung standen und der Einwohnerrückgang haben die Gebührenhöhe maßgeblich beeinflusst.

Im Ergebnis konnten dennoch der Personengebührensatz für den Vollzahler (30 Liter/Einwohner und Woche) sowie die Gebühren für zusätzlich vorzuhaltendes Behältervolumen gesenkt werden. Die ermäßigten Gebührensätze bei Halbierung oder Drittelung des Vorhaltevolumens bleiben zu 2014 konstant. Die einzelnen Gebührensätze sind nachzulesen in der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15/2014 vom 02. Dezember 2014.

Zu beachten ist, dass mögliche Änderungsanträge (z. B. Nachlässe, Personenzahl etc.) bis zum 29.12.2014 im AIK vorliegen, damit diese noch in den Jahresbescheiden 2015, welche im Januar zugestellt werden, berücksichtigt werden können. Anträge auf Gebührennachlässe wegen Verringerung des Behältervolumens bzw. Eigenkompostierung müssen nicht neu gestellt werden. Anträge auf Befreiungen oder Teilbefreiungen (z. B. Ausbildung, Wehrdienst) sind jährlich neu unter der Vorlage entsprechender Nachweise zu beantragen.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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