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Datum: 01.11.2017

Neue Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung mit zum Teil sinkenden Gebührensätzen beschlossen

Die neue Abfallwirtschaftssatzung sowie die Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung wurden am 25. Oktober 2017 im Kreistag beschlossen. Letztere basiert auf eine über 4 Jahre reichende Gebührenkalkulation vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021. Besonders erfreulich ist, dass die Abfallentsorgungsgebühren wie in den letzten Jahren weiter stabil gehalten werden konnten.

Ab 2018 verringern sich die Festgebühr sowie die Mindestgebühr pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert und Jahr.  Die Leistungsgebühren für die Restabfallentsorgung werden leicht erhöht, so dass jeder durch konsequente Abfallvermeidung und Abfalltrennung noch mehr auf die Höhe der Abfallgebühren Einfluss nehmen kann. Dass es hier ausreichend Einsparpotential gibt, zeigt ein Blick in einen Restabfallbehälter – der überwiegende Anteil könnte verwertet werden.
Die Gebühren für die Entsorgung der Biotonnen bleiben auch in den nächsten vier Jahren unverändert. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) hat den Anschlussgrad an die Biotonne in den letzten Monaten weiter erhöhen können.
Die einzelnen Gebührensätze können Sie der nachfolgenden Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung entnehmen.

Im Jahr 2018 wird ein weiterer Baustein der Kommunalisierung der Abfallentsorgungsleistungen im Ilm-Kreis umgesetzt. Die Ilmenauer Umweltdienst GmbH (IUWD) übernimmt als kommunaler Entsorger des Landkreises im Rahmen einer Inhouse Beauftragung die Einsammlung und den Transport der Altpapiermengen. Die blauen Papiertonnen konnten von dem bisherigen Entsorger übernommen werden, so dass sich für die Bürger im Landkreis nichts ändert.

Der Ilm-Kreis wird auch in den kommenden Jahren eine leistungsstarke und kostengünstige Abfallentsorgung gewährleisten.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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