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Datum: 27.08.2015

Grundstückseigentümer erhalten Post - Ausrüstung der Abfallbehälter mit Chip startet im September

Jetzt ist es soweit - seit Anfang September werden alle Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden im Landkreis angeschrieben, Absender ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK). In diesem Schreiben wird der Termin der Ausrüstung der Rest- und Bioabfallbehälter mit einem Transponderchip mitgeteilt. Ein beigelegter Flyer erklärt die Verfahrensweise der Ausrüstung der Behälter. Nun ist die Unterstützung aller Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden, welche an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, gefragt.

Im Schreiben befinden sich Kennzeichnungsetiketten, welche von den Grundstückseigentümern/Gewerbetreibenden auf die Deckel der Abfallbehälter geklebt werden müssen. Mit Hilfe der Etiketten auf dem Deckel wird während der Ausrüstungsphase eine eindeutige Zuordnung der Behälter gewährleistet. Die Anzahl der Etiketten richtet sich nach den vorhanden Rest- und Bioabfallbehältern. Die blauen und gelben Tonnen erhalten keinen Chip und müssen auch nicht mit einem Aufkleber versehen werden.

Sind alle Rest- und Bioabfallbehälter mit dem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet, sollen sie zu dem im Schreiben angegebenen Termin von 07:00 bis 18:00 Uhr deutlich sichtbar vor dem Grundstück/Haus bereitgestellt werden. Dies gilt auch, wenn üblicherweise für die Entleerung der Abfallbehälter Sammelplätze genutzt werden, weil Grundstücke nicht von dem Entsorgungsfahrzeug angefahren werden können. Die Ausrüstungsteams sind zu Fuß unterwegs und erreichen somit jedes Grundstück.

Wenn Gebäude vermietet oder verwaltet werden, bittet der AIK dafür Sorge zu tragen, dass die Kennzeichnungsetiketten an den entsprechenden Abfallbehältern angebracht und diese rechtzeitig zum angegebenen Termin bereitgestellt werden.

Können Grundstückseigentümer ihre Abfallbehälter zum angegebenen Termin nicht vor dem Grundstück bereitstellen (wegen Urlaub o. a.), bittet der AIK, Nachbarn um die Bereitstellung der Behälter zu bitten.

Sind auf dem Grundstück mehr Abfallbehälter vorhanden, als Aufkleber mit dem Schreiben verschickt wurden, sollten die übrigen Rest- bzw. Bioabfallbehälter mit Ort, Straße, Hausnummer und Name gekennzeichnet werden. Diese Abfallbehälter werden dann ebenfalls erfasst und bechipt. Sind weniger Abfallbehälter als Aufkleber vorhanden, sollten zunächst alle vorhandenen Abfallbehälter gekennzeichnet werden.

Am Ausrüstungstag erhalten alle Rest- bzw. Bioabfallbehälter neben dem Chip ein dauerhaftes Etikett, welches an der Behälterseite angebracht wird. Nun ist jeder einzelne Abfallbehälter identifizierbar und kann einem bestimmten Grundstück zugeordnet werden.

Muster dauerhaftes Behälteretikett

 

Sollte die angegebene Behältergröße auf dem Etikett nicht mit der tatsächlichen Behältergröße auf dem Grundstück übereinstimmen, wird ein neutrales Etikett angebracht und die tatsächliche Behältergröße aufgenommen.

Im Einsatz sind zwei verschiedene Chip-Formen. Verfügt der Abfallbehälter über ein sogenanntes Chipnest am unteren Rand, kann ein runder Transponder eingesetzt werden. Im Ilm-Kreis sind aber noch zahlreiche ältere Abfallbehälter im Einsatz, die über kein solches Nest verfügen. Diese Behälter werden im oberen Rand angebohrt und mit einem Stifttransponder versehen.

Auf jedem Chip ist eine weltweit einmalige Nummer gespeichert, jedoch keine personen- oder objektbezogenen Daten. Nur in Verbindung mit den beim AIK hinterlegten Daten kann ein Bezug zwischen Transpondernummer und Grundstückseigentümer hergestellt werden. Beschreibbar sind die Transponder- Chips nicht, wodurch die Chips datenschutzrechtlich unbedenklich sind.

Ein elektronisches Lesegerät am Entsorgungsfahrzeug erfasst bei jeder Leerung die Daten des Abfallbehälters und gibt sie an den Server des AIK weiter. Eine Verwiegung der Behälter findet nicht statt.

Die Abfallbehälter können während der Ausrüstungsphase wie gewohnt genutzt werden. Die Ausrüstung aller Rest- und Bioabfallbehälter mit den Transponderchips wird Ende Oktober abgeschlossen sein.

Ab 01. Januar 2016 beginnt die Testphase. Dann werden nur noch Rest- und Bioabfallbehälter geleert, die mit einem Chip ausgerüstet sind. Die gebührenscharfe Abrechnung des Identsystems beginnt voraussichtlich ab Mitte 2016.

Bei den Restabfallbehältern werden nur die Entleerungen gezählt und berechnet, die tatsächlich angefallen sind. Um einer illegalen Abfallentsorgung entgegen zu wirken, wird es die Festlegung eines gebührenpflichtigen Mindestbehältervolumens geben.

Die Gebühr für die Entsorgung der Biotonnen wird als Jahresgebühr behälterbezogen ermittelt.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden des Landkreises für die Mithilfe.

Für Fragen zur Ausrüstung der Abfallbehälter mit Transpondern ist eine Service-Hotline unter 03628 738-937 eingerichtet.

Zeitplan zur Ausrüstung der Abfallbehälter mit Chip

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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