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Datum: 28.04.2014

Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff

Ab Mai 2014 werden auf den beiden Wertstoffhöfen des Ilm-Kreises in Arnstadt und Ilmenau sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff im Rahmen eines Modellversuches angenommen. Dabei handelt es sich um haushaltsübliche Gebrauchsgegenstände, die mit PP und PE gekennzeichnet und keine Verkaufsverpackungen sind. Die Kunststoffe können von den Bürgern des Ilm-Kreises gebührenfrei zu den Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe in separat bereitgestellte Container entsorgt werden. Der Versuch wird zunächst bis Jahresende 2014 durchgeführt. Danach wird entschieden, ob die getrennte Erfassung dieser Kunststoffe technisch sinnvoll und wirtschaftlich zumutbar ist und damit weitergeführt werden kann.

Folgende stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff werden angenommen:

-       Wäschekörbe, Klappboxen
-       Kinderbadewannen
-       Eimer, Kanister (keine Schadstoffbehälter), Gießkannen
-       Küchensiebe, Schüsseln
-       Fässer, Wannen, Regentonnen
-       Blumenkästen, Blumentöpfe, Pflanzenschalen
-       Getränkekisten, Aufbewahrungsboxen
-       Gartenmöbel, Sonnenschirmständer
-       Kinderspielzeug ohne Metalle und elektronische Bauteile
-       sonstige sortenreine Nichtverpackungsabfälle aus PP und PE bis zu einer Größe von 80 cm

Nicht angenommen werden:

-       Artikel aus PVC
-       Rollläden, Kabelkanäle
-       Plansch- und Schwimmbecken
-       Bälle, Schlauchboote, Zelte
-       Agra- und Silofolien
-       Abdeckplanen und Transportfolien
-       Artikel aus Gummi
-       Styropor, Isoliermaterial
-       Plexiglas, Bedachungen
-       Schaumstoffe, Teppich, Teppichleisten
-       Artikel aus Acryl
-       Hängeschränke
-       WC-Brille, WC-Deckel
-       Video- und Musikkassetten, Disketten
-       Tonerkassetten, Kunststoffordner
-       Schreibtischunterlagen, Mousepad
-       Hartschalenkoffer, Schulranzen
-       Rucksäcke, Taschen
-       Kindersitze für Auto bzw. Fahrrad
-       Gartenmöbel aus Polyrattan
-       Ski, Snowboards, Skischuhe
-       Skateboards, Rollerskates

Alle Kunststoffe, die angenommen werden, müssen restentleert, sauber und ohne Metallanteil sein und dürfen keine Fremdanhaftungen aufweisen. Größere Kunststoffe, wie z. B. Fässer, Regentonnen und Gartenmöbel sind auf eine Kantenlänge von ca. 80 cm zu zerkleinern.
Diese stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff werden getrennt von anderen Abfällen gesammelt, um sie einer stofflichen Verwertung zuzuführen.
Grundlage für den Modellversuch ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Hier ist u. a. geregelt, dass Kunststoffabfälle zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln sind, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

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