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Datum: 30.06.2015

Elektronisches Identifikationssystem für Rest- und Bioabfallbehälter im Ilm-Kreis

Der Kreistag des Ilm-Kreises hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2015 die Konzeption für die künftige Gestaltung der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis beschlossen. Zielstellung dieser Konzeption ist die Optimierung der Abfallentsorgung und der Preis/Leistungsangebote für die Einwohner und Gewerbetreibenden des Ilm-Kreises.

Noch im Sommer diesen Jahres beginnt der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) gemeinsam mit dem beauftragten Entsorger Ilmenauer Umweltdienst GmbH (IUWD) mit der Einführung eines Identifikationssystems, welches die Leerungen aller Rest- und Bioabfallbehälter elektronisch erfasst. Die Umstellung auf dieses moderne Verfahren dient vor allem dazu, die Gebührenerhebung transparenter zu gestalten. So können vertauschte, nicht angemeldete oder mehrfach bereitgestellte Abfallbehälter erkannt und von der Entsorgung ausgeschlossen werden. „Schwarze Schafe“ haben also keine Chance mehr. Weiterhin wird der Service gegenüber dem Bürger verbessert, da die Behälterleerungen exakt nachweisbar sind und Reklamationen effektiver bearbeitet werden können.

Damit dieses System funktioniert, müssen alle ca. 35.000 Rest- und 12.500 Bioabfallbehälter mit einem elektronischen Transponder-Chip ausgerüstet werden. Auf jedem Chip ist lediglich eine weltweit einmalige Nummer gespeichert, jedoch keine personen- oder objektbezogenen Daten. Diese mehrstellige Identifikationsnummer wird dem Grundstückeigentümer, dem Standort sowie Behälterart und Behältergröße zugeordnet. Nur in Verbindung mit den beim AIK hinterlegten Daten kann ein Bezug zwischen Transpondernummer und Grundstückseigentümer hergestellt werden. Beschreibbar sind die Transponder- Chips nicht, wodurch die Chips datenschutzrechtlich völlig unbedenklich sind. Zusätzlich erhält jeder Abfallbehälter einen dauerhaften Aufkleber, damit keine Verwechslungen mit Behältern der Nachbargrundstücke auftreten können.

Die Ausrüstung der 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter Abfallbehälter mit einem Transponder-Chip wird nicht nur an den privat genutzten und vermieteten Behältern durchgeführt, sondern auch die Abfallbehälter der Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen, die an die öffentliche Abfallentsorgung des Ilm-Kreises angeschlossen sind, erhalten diesen Chip. Die Abfallbehälter werden entweder mit einem Transponder in Stiftform oder einem runden Transponder-Chip versehen. Handelt es sich um neuere Behälter, verfügen sie bereits über ein Chipnest, in welches der runde Transponder hineinpasst. Im Ilm-Kreis sind aber noch zahlreiche ältere Abfallbehälter im Einsatz, die über kein solches Nest verfügen. Diese Behälter werden im oberen Rand angebohrt und mit einem Stifttransponder versehen.

Die Ausrüstung der Abfallbehälter mit Transponder-Chips beginnt voraussichtlich schrittweise ab Mitte August 2015 und wird von einem beauftragten Unternehmen durchgeführt, welches die vorangegangene europaweite Ausschreibung gewonnen hat. Über den genauen Zeitpunkt der Ausrüstung werden alle Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden vorher schriftlich informiert. Zu diesem Termin müssen alle Restabfall- und Bioabfallbehälter vor dem Grundstück stehen und mit dem im Infoschreiben enthaltenen Adressaufkleber versehen werden.

Damit die Daten auf dem Transponder-Chip gelesen und an einen Server im AIK weitergeleitet werden können, müssen die Entsorgungsfahrzeuge mit einem entsprechenden Lesegerät bzw. Antenne ausgerüstet werden. Während des Schüttvorganges findet ein Datenabgleich mit den im AIK gespeicherten Behälterdaten statt. Das Lesegerät am Entsorgungsfahrzeug registriert alle Leerungen der Abfallbehälter mit Datum und Uhrzeit und sendet diese an einen Server im AIK. Nicht registrierte oder auch am selben Tag mehrfach zur Abfuhr bereitgestellte Behälter erkennt das System und der Schüttvorgang wird gestoppt.

Ab 01. Januar 2016 werden also nur noch Rest- und Bioabfallbehälter geleert, die mit einem Chip ausgerüstet sind. Dann beginnt eine Testphase.

Die blauen Abfallbehälter für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen sowie die gelben Tonnen für die Erfassung von Leichtverpackungen bekommen zunächst keinen Chip.

Das Identsystem bietet zahlreiche Vorteile für die Bürger sowie für die Optimierung der Abfallentsorgung. Alle Rest- und Bioabfallbehälter können künftig eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden, Verwechslungen mit den Behältern des Nachbarn sind somit ausgeschlossen. Das System führt zu einer höheren Gebührengerechtigkeit, da nach einer Probelaufzeit nur noch registrierte Abfallbehälter geleert werden. Verloren gegangene, gestohlene, vertauschte oder mehrfach zur Abfuhr bereitgestellte Behälter werden leichter erkannt.

Durch die exakte Inventarisierung der Rest- und Bioabfallbehälter ist eine optimierte Behälterverwaltung möglich. Innerbetriebliche Abläufe werden verbessert und der Tausch sowie die Neuaufstellung von Behältern können schneller erfolgen.

Das neue System ermöglicht aber nicht nur die Erfassung der Behälter, sondern auch eine effiziente Gestaltung der Tourenplanung. Die Touren können aufgezeichnet und dadurch zeitlich optimiert werden. Fährt ein Ersatzfahrer auf dem Entsorgungsfahrzeug, kann die Tour exakt vorgegeben werden, so dass kein Behälter übersehen wird.

Letztendlich wird der Bürgerservice verbessert, da fast zeitgleich nachvollziehbar ist, wo sich das Entsorgungsfahrzeug gerade befindet, ob und wann der Behälter geleert wurde. Erfolgt keine Leerung des Behälters, kann der Fahrer behälter- oder grundstücksbezogene Gründe in das System eingeben (z. B. Baustelle, Behälter falsch befüllt, Eisglätte usw.). Diese Informationen können im AIK bzw. Entsorgungsunternehmen ausgelesen und dem Bürger unmittelbar mitgeteilt werden.

Nach erfolgreicher Einführung des Identsystems und der Probelaufzeit kann das System voraussichtlich Mitte 2016 gebührenscharf eingesetzt werden. Die gebührenscharfe Abrechnung wird nur bei den Restabfallbehältern angewandt, die Gebühr für die Entsorgung der Biotonnen wird als Jahresgebühr behälterbezogen ermittelt. Bei den Restabfallbehältern werden die Entleerungen gezählt und berechnet, die tatsächlich angefallen sind. Allerdings wird es eine Mindestanzahl an Leerungen bzw. die Festlegung eines Mindestbehältervolumens geben, um einer illegalen Abfallentsorgung entgegen zu wirken.

Eine Verwiegung der Behälter findet nicht statt.

Als Grundlage für die Berechnung der künftigen Abfallgebühren werden eine Festgebühr und eine Leistungsgebühr, welche die Anzahl der Behälterleerungen beinhaltet, festgesetzt.

Der bisherige 14-tägige Entsorgungsrhythmus der Rest- und Bioabfallbehälter im Ilm-Kreis wird beibehalten. Zukünftig kann jeder Anschlusspflichtige selbst entscheiden, ob der Restabfallbehälter zur Entsorgung bereitgestellt wird.

Mit der Einführung des Identsystems wird ein höherer Anreiz zur Abfallvermeidung und –verwertung gegeben. Erfahrungsgemäß werden die Restabfallmengen abnehmen, was wiederum zu geringeren Sammel-, Transport- und Beseitigungskosten führt. Hausmüllanalysen belegen, dass im Restmüll noch hohe Wertstoffanteile vorhanden sind.

Nur wer künftig seinen Abfall gewissenhaft trennt und alle Recyclingangebote des Ilm-Kreises intensiv nutzt, kann noch besser auf die Höhe seiner Abfallgebühren Einfluss nehmen.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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