Sprungziele
Inhalt
Datum: 11.08.2015

Alle Rest- und Bioabfallbehälter erhalten einen Chip

Damit die Leerungen aller Rest- und Bioabfallbehälter elektronisch erfasst werden können, werden ab Mitte September alle ca. 50.000 Behälter mit einem Transponder-Chip ausgerüstet. Dazu erhalten alle Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende sowie öffentliche Einrichtungen im Landkreis, welche an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, in den nächsten Wochen Post vom Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK). Das Schreiben enthält wichtige Informationen über die Einführung dieses Identifikationssystems.

Alle Wohnungsgenossenschaften und –gesellschaften im Ilm-Kreis erhalten ein separates Anschreiben.

 

Wie erfolgt die Ausrüstung mit den Transponder-Chips?

Die Ausrüstung der Behälter mit einem elektronischen Chip erfolgt durch eine beauftragte Firma, welche in Teams den gesamten Ilm-Kreis Straße für Straße abarbeitet. Dazu benötigt der AIK die Mithilfe aller Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden. Ab Ende August werden die Schreiben an alle Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden im Landkreis versandt. In diesem Schreiben wird der Termin der Ausrüstung der Rest- und Bioabfallbehälter mitgeteilt.

Für die eindeutige Zuordnung der Abfallbehälter zum Grundstück liegen dem Anschreiben Kennzeichnungsetiketten bei. Die Anzahl der Etiketten richtet sich nach den vorhanden Rest- und Bioabfallbehältern. Jedoch bleiben die blauen und gelben Behälter unberücksichtigt, da sie keinen Transponder-Chip erhalten.

Die Etiketten sind mit einer Behälternummer, mit der Stadt/Gemeinde einschließlich Straße und Hausnummer gekennzeichnet und müssen entsprechend den Angaben im Schreiben auf den Deckel des jeweiligen Behälters geklebt werden. Mit Hilfe der Etiketten auf dem Deckel wird während der Ausrüstungsphase eine eindeutige Zuordnung der Behälter gewährleistet. Sie werden anschließend durch ein dauerhaftes Etikett an der Behälterseite ersetzt und der Behälter ist nun eindeutig identifizierbar.

Sollte die angegebene Behältergröße auf dem Etikett nicht mit der tatsächlichen Behältergröße auf dem Grundstück übereinstimmen, wird ein neutrales Etikett angebracht und die tatsächliche Behältergröße aufgenommen. Der betreffende Grundstückseigentümer/Gewerbetreibende erhält anschließend schriftlich eine Information.

Die Grundstückseigentümer/Gewerbetreibenden müssen dafür Sorge tragen, dass ihre mit den Etiketten gekennzeichneten Abfallbehälter an dem angegebenen Tag von 06:00 bis 18:00 Uhr deutlich sichtbar an der Grundstücksgrenze bereit stehen. Im Falle der Nutzung von Sammelplätzen sind die Abfallbehälter nicht an den festgelegten Sammelplätzen bereit zu stellen, sondern ebenfalls direkt vor dem Grundstück. Das erleichtert den Ausrüstungsteams die Zuordnung erheblich.

Einige Abfallbehälter werden mit einem runden Transponder, andere mit einem Transponder in Stiftform versehen. Handelt es sich um neuere Behälter, verfügen sie bereits über ein Chipnest, in welches der runde Transponder hineinpasst. Im Ilm-Kreis sind aber noch zahlreiche ältere Abfallbehälter im Einsatz, die über kein solches Nest verfügen. Diese Behälter werden im oberen Rand angebohrt und mit einem Stifttransponder versehen.

Auf jedem Chip ist eine weltweit einmalige Nummer gespeichert, jedoch keine personen- oder objektbezogenen Daten. Nur in Verbindung mit den beim AIK hinterlegten Daten kann ein Bezug zwischen Transpondernummer und Grundstückseigentümer hergestellt werden. Beschreibbar sind die Transponder- Chips nicht, wodurch die Chips datenschutzrechtlich unbedenklich sind.

Die Ausrüstung aller Rest- und Bioabfallbehälter mit den Transponderchips wird Ende Oktober abgeschlossen sein.

Was bringt das neue Identsystem?

Ab 01. Januar 2016 werden also nur noch Rest- und Bioabfallbehälter geleert, die mit einem Chip ausgerüstet sind, womit die Testphase beginnt. Künftig können die Abfallbehälter dann zur Abfuhr bereitgestellt werden, wenn sie auch wirklich voll sind. Ein elektronisches Lesegerät am Entsorgungsfahrzeug erfasst bei jeder Leerung die Daten des Abfallbehälters. Eine Verwiegung der Behälter findet nicht statt.

Verloren gegangene, gestohlene, vertauschte oder mehrfach zur Abfuhr bereitgestellte Behälter werden leichter erkannt und können von der Entsorgung ausgeschlossen werden. Das System führt dadurch zu einer höheren Gebührengerechtigkeit.

Das neue System ermöglicht aber nicht nur die Erfassung der Behälter, sondern auch eine effiziente Gestaltung der Tourenplanung. Die Touren können aufgezeichnet und dadurch zeitlich optimiert werden.

Letztendlich wird der Bürgerservice verbessert, da fast zeitgleich nachvollziehbar ist, wo sich das Entsorgungsfahrzeug gerade befindet, ob und wann der Behälter geleert wurde. Erfolgt keine Leerung des Behälters, kann der Fahrer behälter- oder grundstücksbezogene Gründe in das System eingeben (z. B. Baustelle, Behälter falsch befüllt, Eisglätte usw.). Diese Informationen können im AIK bzw. Entsorgungsunternehmen ausgelesen und dem Bürger unmittelbar mitgeteilt werden.

Wann erfolgt die gebührenscharfe Abrechnung?

Nach erfolgreicher Einführung des Identsystems und der Probelaufzeit kann das System voraussichtlich Mitte 2016 gebührenscharf eingesetzt werden. Die gebührenscharfe Abrechnung wird nur bei den Restabfallbehältern angewandt, die Gebühr für die Entsorgung der Biotonnen wird als Jahresgebühr behälterbezogen ermittelt. Bei den Restabfallbehältern werden die Entleerungen gezählt und berechnet, die tatsächlich angefallen sind. Allerdings wird es eine Mindestanzahl an Leerungen bzw. die Festlegung eines Mindestbehältervolumens geben, um einer illegalen Abfallentsorgung entgegen zu wirken.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

zurück nach oben drucken