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Datum: 06.12.2016

Abfallentsorgung bei frostigen Temperaturen

In den letzten Tagen erreichten den Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) wieder Anfragen von Abfallbesitzern, weil einzelne Abfallbehälter nicht vollständig geleert wurden. Dies passiert immer dann, wenn die Bioabfälle in den Biotonnen oder Abfälle in den Restmüllgefäßen festgefroren sind.

Häufig verursachen nasses Laub, andere feuchte Gartenabfälle und auch feuchte Asche schon bei geringem Frost ein Festfrieren am Abfallbehälter. Die Schüttung am Entleerungsfahrzeug ist so eingestellt, dass der Behälter mehrmals anschlägt. Trotzdem kommt es vor, dass einzelne Behälter nicht vollständig geleert werden können. Da grundsätzlich der Grundstückseigentümer bzw. Nutzer der Abfallbehälter dafür die Verantwortung trägt, dass die Abfallbehälter ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust geleert werden können (§ 22 Abs. 6 Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises), appeliert der AIK an alle Bürgerinnen und Bürger, auf die richtige Befüllung zu achten.

Grundsätzlich sollte es vermieden werden, nasse Bioabfälle, speziell sehr feuchte Küchen- oder Gartenabfälle, in die Biotonne einzugeben. Es wird empfohlen, die Bioabfälle, soweit dies möglich ist, abtropfen zu lassen und mit Zeitungs- oder Küchenpapier zu umwickeln. Dabei ist es wichtig, die Bioabfälle keinesfalls in die Tonne zu pressen! Weiterhin kann die Biotonne nach der Leerung mit etwas geknülltem Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier) oder Pappe ausgelegt werden, um die Feuchtigkeit zu binden. Auch als Zwischeneingabe ist Knüllpapier in geringen Mengen geeignet, da hierdurch das starke Verdichten der Bioabfälle verhindert und auch die Feuchtigkeit, die das Gefrieren begünstigt, gebunden wird.

Festgefrorene Abfälle können vorsichtig mit einem Spaten von der Innenwand gelöst werden. Auch dürfen Abfälle nicht in die Behälter eingestampft werden. Die Verpressung von Abfällen in den Behältern mit technischen Hilfsmitteln ist ebenfalls nicht erlaubt. Den Beschäftigten der Entsorgungsunternehmen ist es aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen untersagt, die Abfälle in den Biotonnen mechanisch zu lösen, um eine vollständige Entleerung abzusichern. Das Lockern der Abfälle im Behälter ist Aufgabe des Nutzers.

Sollte es dennoch passieren, dass der Abfallbehälter nicht vollständig geleert wurde, besteht kein Anspruch auf eine gebührenfreie Nachentleerung durch die beauftragten Dritten des Ilm-Kreises.

Um Entsorgungsengpässe zu vermeiden, kann man im AIK Rest- und Bioabfallsäcke für 1,70 bzw. 1,50 Euro pro Stück erwerben. Diese können zu den nächsten Entsorgungsterminen neben den jeweiligen Abfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Laubabfälle können nach wie vor an der Kompostieranlage des Ilm-Kreises und der Deponie Rehestädt abgegeben werden (bis 1 m³ gebührenfrei).

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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