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Datum: 17.01.2017

Abfallentsorgung bei Schnee und Eis

Durch die derzeitigen Witterungsbedingungen mit Schneefall und schlechten Straßenverhältnissen kann es zu Behinderungen bei der Abfallentsorgung im Ilm-Kreis kommen. Die Straßenverhältnisse sind insgesamt sehr unterschiedlich, so dass die Straßen innerhalb einer Ortschaft auch unterschiedlich passierbar sein können.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) und die mit der Abfall- und Wertstoffentsorgung beauftragten Unternehmen bitten um Verständnis, dass die Abfallentsorgung witterungsbedingt nicht immer zum veröffentlichten Termin stattfinden kann. Eine Nachentsorgung ist nicht in jedem Fall möglich, solange sich die Bedingungen nicht wesentlich geändert haben. Findet keine Nachentsorgung statt, erfolgt die Leerung der Behälter zum nächsten regulären Entsorgungstermin.

Betroffene Haushalte und gewerbliche Einrichtungen, bei denen die Leerung von Rest- bzw. Bioabfallbehältern nicht stattgefunden hat, wenden sich bitte an den AIK unter Telefon 03628 738-921. Bei nicht erfolgter Restabfallentsorgung besteht kein Anspruch auf gebührenfreie Nachentsorgung. Zum nächsten Entsorgungstermin können zusätzlich Restmüllsäcke des AIK (40 Liter für 1,00 Euro bzw. 70 Liter für 1,70 Euro) bereitgestellt werden.

Wurden Papiertonnen bzw. Gelbe Tonnen/Säcke nicht entsorgt, bittet der AIK, diese wieder zurück zu nehmen. Gelbe Säcke können vorübergehend an den Wertstoffplätzen, an denen Behälter für Leichtverpackungen bereit stehen, abgelegt werden. Sollte das Volumen der Papiertonnen bis zur nächsten Abfuhr nicht ausreichen, kann Altpapier bei der nächsten Abfuhr in Kartons dazugestellt werden.

Um ein Festfrieren von Abfällen in den Behältern zu verhindern, sollten Restabfälle in verschlossenen Müllbeuteln und Bioabfälle möglichst in Papier eingewickelt in den jeweiligen Abfallbehälter gegeben werden. Je trockener der Inhalt des Behälters ist, desto geringer ist die Gefahr des Festfrierens. Auch Asche verursacht oftmals Probleme und kann nicht immer vollständig aus dem Restabfallbehälter geleert werden. Den Beschäftigten der Entsorgungsunternehmen ist es aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen untersagt, die Abfälle im Behälter mechanisch zu lösen, um eine vollständige Entleerung abzusichern. Das Lockern der Abfälle im Behälter ist Aufgabe des Nutzers. Sollte es passieren, dass der Abfallbehälter nicht vollständig geleert wurde, besteht kein Anspruch auf eine gebührenfreie Nachentleerung durch die beauftragten Dritten des Ilm-Kreises.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis
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