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Datum: 31.08.2012

Änderung des Betriebsregimes auf der kreiseigenen Kompostieranlage Langewiesen

Mit der Einführung der gebührenfreien Kleinmengenabnahme bis zu 1 m³ an Grünabfällen von privaten Selbstanlieferern im letzten Jahr hat der Ilm-Kreis sein Dienstleistungsangebot auf der kreiseigenen Kompostieranlage weiter ausgebaut.
 
Anliegen des Ilm-Kreises als Betreiber der Kompostieranlage sowie der Fa. Herhof Kompostierung Beselich GmbH & Co.KG als Bewirtschafter und der Fa. Kompostierung & Transportservice Angela Kuhne, Elgersburg, als Beauftragter vor Ort, ist es auch unter den Bedingungen einer zuletzt stark  gestiegenen Anzahl von Einzelanlieferungen einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Anlagenbetrieb zu gewährleisten. Insbesondere zur Einhaltung des Unfallschutzes ist deshalb allen  Weisungen des Anlagenpersonals bei Selbstanlieferung unbedingt Folge zu leisten (§26 der Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises vom 07.10.2011).
 
Um die hochwertige Verwertung der angelieferten Abfälle gewährleisten und einer vollständigen mengenmäßige statistische Erfassung aller Abfallarten nachkommen zu können, ist grundsätzlich eine Verwiegung auf der Kompostieranlage bzw. die Ablagerung nur auf zugewiesenen Flächen erforderlich.
 
Ab 01. September 2012 treten deshalb einige Änderungen des Betriebsregimes auf der kreiseigenen Kompostieranlage „Am Eich“ in Langewiesen ein.

Folgende Verfahrensweisen gelten:

·  Neue Verkehrsbeschilderung und – führung (Einbahnstraßenregelung)
·  Grundsätzlich erfolgt eine Anmeldung des Anlieferers im Eingangsbereich zur Festlegung der weiteren Verfahrensweise durch das Betriebspersonal
·  Befolgung der Festlegungen des Betriebspersonals betreffs sofortiger Verwiegung und/oder Platzzuweisung zur Ablagerung der Grünabfälle
·  Getrennte Ablage von Gras/Laub und Baum- und Strauchschnitt auf dem zugewiesenen Platz

Die Anlieferung von bis zu 1 m³ Grünabfall aus privaten Haushalten ist weiterhin gebührenfrei.
Wir bitten Sie, diese Hinweise zu beachten, um auch in Ihrem Interesse einen ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb gewährleisten zu können.

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