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Datum: 26.03.2020

Neustadt: Abfälle in stabilen Kunststoffsäcken in die Behälter eingeben

Die nächste Restabfallentsorgung in dem von der Quarantäne betroffenen Gebiet der Ortschaft Neustadt findet am Mittwoch, dem 01. April 2020 statt.
Da sich der gesamte Ort in Quarantäne befindet, sind alle Abfälle (Restabfall, Bioabfall, Papier/Pappe und Leichtverpackungen) aus den Haushalten über den Restabfallbehälter zu entsorgen. Bereitgestellte gefüllte Biotonnen werden ausnahmsweise mit geleert.
Nicht geleert werden die gelben Tonnen sowie die Papiertonnen.

Um die Müllwerker und die Mitarbeiter in der weiteren Entsorgungskette vor einer Infektion zu schützen, ist es wichtig, dass alle Abfälle, bevor sie in den Restabfallbehälter entsorgt werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern in eine
Abfalltonne ist zu unterlassen. Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden luftdicht zu verschließen. Es sollen keine Säcke frei
zugänglich neben Abfalltonnen oder Container gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen.

Diese Veränderungen in der Abfallentsorgung in der Ortschaft Neustadt der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach ergeben sich aufgrund der
Aktualisierung der Allgemeinverfügung der Landrätin vom 25. März 2020 in Verbindung mit § 25 (4) der Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises vom 15.11.2017 für die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie immer aktuell auf der Homepage des AIK.

Wir danken für Ihr Verständnis und stehen bei weiteren Fragen unter Telefon 03628 738-933 und -934 gern zur Verfügung.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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