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Datum: 04.11.2022

Müllverbrennung wird künftig in die CO2-Bepreisung einbezogen

Bisher gab es für Abfallverbrennung auf europäischer Ebene keine CO2-Bepreisung. In der Europäischen Union wird aktuell diskutiert, die Abfallverbrennung erst ab dem Jahr 2026 in das europäische Emissionshandelssystem einzubeziehen.

Einige Verbände innerhalb der Entsorgungswirtschaft haben vor der Einführung einer CO2-Bepreisung in der thermischen Restabfallbehandlung gewarnt. Hintergrund der Diskussion war der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein neues Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Mit dem BEHG will die Bundesregierung die angestrebte Bepreisung der CO2-Emissionen aller fossilen Brennstoffe, einschließlich Kohle und Abfall einer europäischen Lösung vorziehen.

Für die Absicht der Bundesregierung, die Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung einzubeziehen, gab es anlässlich einer Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Mittwoch, dem 12. Oktober 2022 viel Kritik. Im Ergebnis der Anhörung plädiert die Mehrheit der Sachverständigen dafür, die Einführung des Gesetzes um mindestens 2 Jahre zu verschieben und in jedem Fall auf eine europäische Lösung zu setzen. Zudem bezweifelte die Mehrheit der Sachverständigen, dass es sinnvoll sei, zum jetzigen Zeitpunkt die Müllverbrennung zu verteuern, da dies zu einer Erhöhung der Müllgebühren führen würde (Quelle: Deutscher Bundestag)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist sich sicher, dass in dessen Folge Kostensteigerungen bei der Entsorgung eintreten werden und mit steigenden Abfallgebühren zu rechnen ist. Eine „CO2-Sondersteuer“ auf Müll, der in privaten Haushalten anfällt, würde nur zusätzliche Kosten verursachen, ohne die erhoffte Klimaschutzwirkung zu entfalten. Laut VKU würde ein CO2-Preis auf die Entsorgung von Siedlungsabfällen, wie von der Bundesregierung zunächst ab 2023 geplant, perspektivisch eine vierköpfige Großstadtfamilie mit mindestens 50 Euro im Jahr zusätzlich belasten. Der VKU ist sich sicher, dass eine CO2-Bepreisung auf die Müllverbrennung keinen Einfluss auf die Menge, die verbrannt wird, haben wird. Allenfalls würde noch mehr Müll ins Ausland verbracht und dort verbrannt oder deponiert (Quelle: Zeitschrift EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH).

Der Entsorgerverband BDE verwies darauf, dass sich das Europäische Parlament für eine Einbeziehung der Müllverbrennung in den europäischen Emissionshandel ab 2026 ausgesprochen hat. Der EU-Ministerrat habe sogar für eine Einführung 2031 plädiert. Der BDE warnt davor, einen „frühen nationalen Sonderweg“ einzuschlagen. Der Bundestag solle eine europäische Regelung bevorzugen.

Befürworter der CO2-Bepresung argumentieren, dass höhere Preise bei der Entsorgung dazu führen, dass mehr Müll vermieden wird. Die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung sei zwar gering, aber vorhanden.

In einer Stellungnahme forderte der Bundesrat, Ausnahmen für die Verbrennung von gefährlichen Abfällen zuzulassen. Die Sonderabfallverbrennung diene im Wesentlichen der Vernichtung des Schadstoffpotentials in den gefährlichen Abfällen, der Brennstoffcharakter trete hier gegenüber dem Hauptzweck zurück. Dies lehnt die Bundesregierung jedoch ab.

Nach langem Hin und Her wird die Müllverbrennung nun doch schon ab 01.01.2024 in die CO2-Bepreisung einbezogen. Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 20. Oktober 2022 mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen entsprechenden Gesetzentwurf angenommen.

Mit dem jetzt gebilligten Gesetz sollen die Brennstoffe Kohle und Abfälle ab dem 01.01.2024 in das Brennstoffemissionshandelsgesetze (BEHG) aufgenommen werden. Ausnahmen bei der CO2-Bepreisung lehnt die Bundesregierung weiterhin ab.

Geht es bei einer CO2-Bepreisung von Gas oder Öl u. a. darum, die Elektromobilität bzw. alternativen Energieformen im Gebäudebereich zu fördern, können Abfälle nicht durch andere Energieträger ersetzt werden. Die Ziele mehr Klimaschutz und Recycling werden nach unserer Auffassung nicht erreicht, da die Entsorger die Mehrkosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umlegen. Demzufolge wird die Einführung einer nationalen CO2-Abgabe auf die Verbrennung von Abfällen die Bürger mit höheren Müllgebühren belasten.

Auch im Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes Ilm-Kreis (AIK) wurde in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 Unverständnis über die angekündigte CO2-Bepreisung von Abfallbrennstoffen durch die Bundesregierung geäußert. Dieses Vorhaben sowie die derzeitigen Kostensteigerungen, welche auch vor der Abfallentsorgung keinen Halt machen, können eine Ursache sein, die bisherige Stabilität der Abfallentsorgungsgebühren zu gefährden.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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