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Datum: 02.09.2021

Anschluss- und Überlassungszwang im Ilm-Kreis gilt auch für Gewerbetreibende

Gewerbliche Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden können und demzufolge zur Beseitigung anfallen, müssen dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. So schreibt es die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 18. April 2017 vor. Für alle Gewerbe welche im Ilm-Kreis tätig sind, ist der Ilm-Kreis, Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis, zuständig.  

Die Gewerbeabfallverordnung ist in erster Linie eine Abfalltrennverordnung. Erst dann, wenn eine Abfalltrennung nach den Vorgaben von § 3 Abs. 2 GewAbfV nicht möglich oder nicht zumutbar ist, dürfen die Abfälle als Gemisch erfasst werden. Daran schließt sich die Pflicht zur Vorbehandlung und zum Schluss die Pflicht zur energetischen Verwertung an.

In § 7 Abs. 2 GewAbfV gibt es eine klare Regelung: „Erzeuger und Besitzer haben für die Überlassung Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder eines von ihm beauftragten Dritten in angemessenem Umfang nach den näheren Festlegungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, mindestens aber einen Behälter zu nutzen.“

Damit geht der Gesetzgeber davon aus, dass grundsätzlich bei jedem Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen Abfälle anfallen, die nicht verwertet werden können und deshalb als Abfälle zur Beseitigung anzusehen sind. Abfälle wie z. B. Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, verschmutzte Papiere, verunreinigte Wertstoffe, Putzlappen, Kehricht  und andere Abfälle werden ähnlich wie auch in Privathaushalten im Restabfallbehälter entsorgt.

Im Ilm-Kreis ist die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen entsprechend der GewAbfV klar geregelt. § 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises besagt, dass Eigentümer bewohnter oder bebauter Grundstücke im Kreisgebiet verpflichtet sind, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises anzuschließen und die bei ihnen anfallenden Abfälle zur Beseitigung dem Landkreis zu überlassen.

Für alle gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen im Landkreis bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis ein umfangreiches Angebot zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung an: von dem Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung mit einer regelmäßigen Abfuhr von Abfallbehältern bzw. Leerung von Containern auf Abruf bis zur Selbstanlieferung an den Entsorgungsanlagen.

Bei einer Veranlagung über Einwohnergleichwerte (EGW) und Nutzung mindestens eines Behälters für Rest- bzw. Bioabfall, sind folgende Leistungen mit in der Gebühr enthalten:

  • Papiertonne und gelbe Tonne bis 1,1 m³

  • Sperrmüllentsorgung

  • Sonderabfallkleinmengenentsorgung am Schadstoffmobil (bis 100 kg pro Anlieferung)

Für die Bereitstellung von Abfallbehältern wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an uns.

Wir weisen darauf hin, dass alle Gewerbetreibenden des Ilm-Kreises dazu verpflichtet sind, selbstständig die Aufstellung und Entsorgung von Restabfallbehältern beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Ilm-Kreises zu beantragen.

Papier/Pappe sowie Leichtverpackungen, welche über dem Maße haushaltsüblicher Mengen anfallen, sind unter der Maßgabe des Verpackungsgesetzes und der Gewerbeabfallverordnung zu entsorgen.

Wir möchten aus gegebenem Anlass alle Gewerbetreibenden darauf hinweisen, dass die Wertstoffcontainer-Standplätze in den Städten und Gemeinden des Landkreises ausschließlich für Verkaufsverpackungen des privaten Endverbrauchers vorgesehen sind. Große Mengen Verpackungen sowie Transport und Umverpackungen sind direkt an den Hersteller bzw. Vertreiber zurückzuführen. Nach § 15 Verpackungsgesetz sind Hersteller und Vertreiber von Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen, dazu verpflichtet, diese unentgeltlich vom Gewerbe zurückzunehmen um sie wiederzuverwenden bzw. dem Recycling zuzuführen.  Ist eine Rückgabe der Verpackungen an den Hersteller bzw. Vertreiber nicht möglich, muss die Verwertung über entsprechende Entsorgungsfachbetriebe realisiert werden.

Bei Fragen hierzu helfen wir Ihnen gern weiter.

Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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