Ines Henneberg
Restabfall
Die Abfuhr von Restabfall erfolgt in der Regel im 14-tägigen Rhythmus. Zum Restabfall gehören die Abfälle, die nicht mehr verwertet werden können und nicht gefährlich (Sonderabfall) sind.
Nachfolgend genannte Abfälle können in den Restabfallbehälter entsorgt werden:
- Kehricht, Staubsaugerbeutel
- kalte Asche, Zigarettenkippen
- Wegwerfwindeln, Hygieneartikel Ø
- Tapetenreste
- Lumpen
- Keramik,
Porzellan •Spiegel- und Fensterglas •Glühlampen •eingetrocknete Farb- und Klebereste •Fotos, Musik- und Videokassetten, Disketten •stark verschmutzte Verpackungsabfälle
z. B.
öffnungszeiten | vormittags | nachmittags |
montag bis freitag | 08:00 - 11:30 | 13:00 - 16:00 |
freitag | 08:00 - 11:30 | geschlossen |
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Restabfall
Nachfolgend genannte Abfälle können in den
Restabfallbehälter entsorgt werden:
- Kehricht, Staubsaugerbeutel
- kalte Asche, Zigarettenkippen
- Wegwerfwindeln, Hygieneartikel
- Tapetenreste
- Lumpen
- Keramik, Porzellan
- Spiegel- und Fensterglas
- Glühlampen
- eingetrocknete Farb- und Klebereste
- Fotos, Musik- und Videokasetten, Disketten
- stark verschmutze Verpackungsabfälle
Nachfolgend genannte Abfälle dürfen nicht in den
Restabfallbehälter eingegeben werden:
- Bioabfall
- Sonderabfall
- Papier/Pappe
- sperrige Gegenstände
- Verpackungen, welche der Verpackungsverordnung unterliegen (z.B. Kunststoff)
- E-Schrott
- Schrott
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
- heiße Asche
Kennzeichnung von Restabfallbehältern mit Klettband
Die Restabfallbehälter können mit einem Klettband "NICHT LEEREN"gekennzeichnet werden, wenn sie am Entsorgungstag nicht geleert werden sollen. Dies könnte zutreffen, wenn es sich um einen eingehausten Standplatz oder um einen Standplatz direkt an der Grundstücksgrenze handelt oder für den Restabfallbehälter ein Vollservice beantragt wurde.
Näheres dazu finden Sie hier.
Gebühren Selbstanlieferung
Gebührensätze für die Selbstanlieferung von Abfällen an der Müllumladestation Wolfsberg und Verbandsdeponie Rehestädt
Bei der Anlieferung von inerten (nicht brennbaren) Abfällen auf der Verbandsdeponie Rehestädt und bis 2,5 m³ an der Müllumladestation Wolfsberg werden folgende Gebühren erhoben:
Gebühren- gruppe |
Bemerkung | Euro/Tonne |
01 | bei Ablagerung | 10,39 |
02 | bei Ablagerung | 26,83 |
03 | bei Ablagerung | 71,82 |
04 | bei Ablagerung | 42,87 |
05 | bei Ablagerung | 171,58 |
Bei der Anlieferung von Abfällen zur Behandlung an der Müllumladestation des Ilm-Kreises sowie bis 2,5 m³ auch an der Verbandsdeponie Rehestädt werden folgende Gebühren erhoben:
Gebühren- gruppe |
Bemerkung | Euro/Tonne |
06 | für alle Abfälle zur Behandlung | 149,60 |
07 | für die Beseitigung teerhaltiger Abfälle | 695,00 |
08 | für die Beseitigung von Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (beschränkt auf Kunststoff und Holz) |
255,00 |
09 | für die Beseitigung von nichtmineralischem HBCD-haltigem Dämmmaterial (z. B. Styropor, Styrodur) |
2.160,00 |
Kleinanlieferungen kleiner 200 kg
Bei Kleinanlieferungen kleiner 200 kg von Abfällen zur Ablagerung bzw. zur Behandlung sowohl an der MUST des Ilm-Kreises, Deponiegelände Wolfsberg, als auch auf der Verbandsdeponie Rehestädt wird eine Pauschalgebühr entsprechend der Zuordnung der Abfallschlüsselnummern zu den
Gebührengruppen erhoben (§ 5 Abs. 1 Gebührensatzung).
Gebühren- gruppe |
Bemerkung | Pauschalgebühr in Euro |
01 | bei Ablagerung | 1,00 |
02 | bei Ablagerung | 2,60 |
03 | bei Ablagerung | 7,10 |
04 | bei Ablagerung | 4,20 |
05 | bei Ablagerung | 17,10 |
06 | für alle Abfälle zur Behandlung | 14,90 |
07 | für die Beseitigung teerhaltiger Abfälle | 69,50 |
08 |
für die Beseitigung von Glas, Kunststoff und Holz, die |
25,50 |
09 | für die Beseitigung von nichtmineralischem HBCD-haltigem Dämmmaterial, z. B. Styropor, Styrodur (beschränkt auf 1,5 m³) | 64,80 |
Für alle Abfälle, die in dem Positivkatalog der Anlage 1 nicht aufgeführt sind, die aber dort nach
Maßgabe von Einzelfallentscheidungen jeweils zur Entsorgung angenommen werden können, wird die Gebühr unter Bezug auf Abfälle mit vergleichbarem Aufwand zur Deponierung bzw.
Restabfallbehandlung aus der Auflistung festgelegt.
Die zugelassenen Abfallarten und ihre Gruppenzuordnung sind im Positivkatalog als Anlage zur Gebührensatzung aufgeführt.
Gebührensätze für die Selbstanlieferung von Abfällen auf der Kompostieranlage des Landkreises
Die Einzelanlieferung von Grünabfallkleinmengen bis 1 m³ durch private Selbstanlieferer ist
gebührenfrei.
Bei der Anlieferung von Bioabfällen bzw. Grünabfällen auf der Kompostieranlage des Landkreises über 1 m³ bzw. ab 200 kg werden folgende Gebühren erhoben:
Abfallart | Euro/Tonne | Euro/m³ |
Grünabfälle (unverdichtet) | 25,00 | 10,00 |
Bioabfälle | 71,32 | 71,32 |
Kleinanlieferungen kleiner 200 kg
Bei Einzelanlieferungen von Abfallkleinmengen über 1 m³ und einem Gewicht kleiner 200 kg wird eine Pauschalgebühr von 2,50 Euro für Grünabfall und von 7,10 Euro für andere Bioabfälle erhoben.
Bioabfall
Spalten
Restabfall
Zum Restabfall gehören die Abfälle, die nicht mehr verwertet werden können und nicht gefährlich (kein Sonderabfall) sind. Die Entsorgung der Restabfalltonne erfolgt in der Regel im 14-tägigen Rhythmus. Alle Leerungen werden mit einem Transponder-Chip erfasst und als Leistungsgebühr berechnet.
Die Größe des Restabfallbehälters richtet sich nach der Anzahl der Personen auf dem Grundstück, deren Abfall entsorgt werden muss. Mindestens 10 Liter pro Person und Woche werden zu Grunde gelegt. Da im Ilm-Kreis der Restabfall alle 14 Tage entsorgt wird, verdoppelt sich das Volumen auf 20 Liter. Ein Vier-Personen-Haushalt benötigt also einen 80-Liter-Restabfallbehälter.
Nachfolgend genannte Abfälle können in den
Restabfallbehälter entsorgt werden:
- Kehricht, Staubsaugerbeutel
- kalte Asche, Zigarettenkippen
- Wegwerfwindeln, Hygieneartikel
- Tapetenreste
- Lumpen
- Keramik, Porzellan
- Spiegel- und Fensterglas
- Glühlampen
- eingetrocknete Farb- und Klebereste
- Fotos, Musik- und Videokasetten, Disketten
- stark verschmutze Verpackungsabfälle
Nachfolgend genannte Abfälle dürfen nicht in den
Restabfallbehälter eingegeben werden:
- Bioabfall
- Sonderabfall
- Papier/Pappe
- sperrige Gegenstände
- Verpackungen, welche der Verpackungsverordnung unterliegen (z.B. Kunststoff)
- E-Schrott
- Schrott
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
- heiße Asche
Kennzeichnung von Restabfallbehältern mit Klettband
Die Restabfallbehälter können mit einem Klettband "NICHT LEEREN"gekennzeichnet werden, wenn sie am Entsorgungstag nicht geleert werden sollen. Dies könnte zutreffen, wenn es sich um einen eingehausten Standplatz oder um einen Standplatz direkt an der Grundstücksgrenze handelt oder für den Restabfallbehälter ein Vollservice beantragt wurde.
Näheres dazu finden Sie hier.
Behälterglas
Nachfolgend genannte Abfälle dürfen in die
Wertstoff-Container:
- Glasflaschen
- Schraubgläser
- Einweckgläser
- Flakons
Nachfolgend genannte Abfälle dürfen nicht in die Wertstoff-Container:
- Keramik, Steingut, Porzellan
- Spiegelglas, Fensterglas
- Bleikristallgläser
- Glühlampen, Leuchtstoffröhren
- Autoscheiben, Autolampen
- Quarzglas (Laborgeräte)
- feuerfestes Glas
- Blumenvasen
- Ceran-Kochfelder
- Kaffeekannen
- Mikrowellengeschirr
- Monitor-, Fernseherglas
- medizinische Spritzen
Leichtverpackung
Verpackungen aus Kunststoffen, Leichtmetallen und Verbundmaterialien werden im Landkreis über die gelben bzw. entsprechend gekennzeichneten Container an den zentralen Wertstoffcontainer-Standplätzen sowie über den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne erfasst. Die Verpackungen müssen restentleert sein.
Die gelben Tonnen und gelben Säcke werden im 3-wöchentlichen Rhythmus entsorgt. Die jeweiligen Abholtermine für Ihren Wohnort bzw. Straße erfahren Sie im Punkt Termine.
Nachfolgend genannte Abfälle können in die Container für Leichtverpackungen (Kunststoffe/Verbunde/Metalle) bzw. gelben Säcke/gelben Tonnen eingegeben werden:
Verpackungen aus:
- Kunststoff, z. B. Joghurtbecher, Folien, Styroporverpackungen, Reinigungsmittelflaschen, Shampooflaschen, Zahnpastatuben, Arzneimittelblister, Einwegbestcke/-geschirr
- Verbundstoffen, z. B. Menüschalen vonfertiggerichten, Suppentüten, Getränkekartons, Tiefkühlverpackungen
- Metall, z. B. Spraydosen, Deckel, Alufolie, Konserven- undTierfutterdosen
- Styropor, z. B. Verpackungen von Elekrogeräten
Nachfolgend genannte Abfälle dürfen nicht in die Container für Leichtverpackungen (Kunststoffe/Verbunde/Metalle) bzw. gelben Säcke/gelben Tonnen eingegeben werden:
- Schaumgummi
- Porzellan, Keramik
- CD’s, DVD’s, Videokasetten
- Elektrogeräte
- Kinderspielzeug
- Gesichtsmasken, Windeln
- Styropor aus Dämmung bzw. Deckenverkleidung
- Gatenmöbel
- Hartplastik
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