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Elektro- und Elektronikschrott

Alle Elektrogeräte müssen mit dem Symbol eines durchgestrichenen Abfallbehälters gekennzeichnet sein. Das bedeutet, dass Elektronikschrott nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Nutzen Sie die Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte über den Handel sowie über den Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis.
durchgestrichene Abfalltonne

Für die Abgabe von E-Schrott bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis folgende Möglichkeiten an:

  1. Abgabe von Elektroaltgeräten an den Wertstoffhöfen im Ilm-Kreis
  2. Abholung von Elektro-Großgeräten vor dem Grundstück
  3. Abgabe am E-Schrott-Mobil

Abgabemöglichkeit beim Vertreiber/Händler:

Nach dem Elektro-und Elektronikgerätegesetz sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² verpflichtet, bei der Abgabe eines neuen Gerätes ein Altgerät der gleichen Art unentgeltlich  zurückzunehmen. Weiterhin müssen Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes bis zu fünf Altgeräte zurücknehmen, wenn alle Abmessungen kleiner als 25 cm sind. Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel.

Vorsicht bei der Entsorgung von Elektrogeräten mit Lithium-Ionen-Akkus


Die ordnungsgemäße Entsorgung von lithiumhaltigen Altbatterien und Akkus spielt eine große Rolle, denn hier besteht hohe Brandgefahr! Insbesondere bei falscher Entsorgung kann es zu inneren und äußeren Kurzschlüssen durch thermische Einwirkungen oder mechanische Beschädigungen kommen. Ein Kurzschluss kann zum Brand oder zur Explosion führen und schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt haben.

Aus diesem Grund muss die Übergabe der Elektrogeräte persönlich von Hand zu Hand an das Personal erfolgen. Ein vorheriges Abstellen an Standorten der E-Schrott-Sammlung ist verboten!
Bei entnehmbaren Batterien/Akkus trennen Sie diese vor der Abgabe vom Gerät und geben sie separat ab. Ist der Akku fest im Gerät verbaut, geben Sie das komplette Gerät beim Personal ab.

Batteriebetriebene Elektrogeräte mit nicht entnehmbaren lithiumhaltigen Akkus

In nachfolgenden Elektrogeräten können lithiumhaltige Akkus enthalten sein, welche nicht vom Gerät getrennt werden können:

  • elektrischer Rasierer
  • Laptop, Tablet, E-Book
  • Elektrofahrrad
  • Powerbank
  • Handy
  • Kamera
  • elektrische Zahnbürste

Aus diesem Grund ist es wichtig, diese Geräte dem Personal an den Annahmestellen persönlich von Hand zu Hand zu übergeben.

Vorsicht bei gewerblichen Sammlungen von Elektro- und Elektronikschrott

Jeder hat sie schon einmal im Briefkasten gefunden - die kleinen Zettel, mit denen teilweise dubiose Sammlungen von unterschiedlichen Abfällen angekündigt werden. Eine gewerbliche Sammlung von Elektroschrott ist nicht erlaubt! Nach dem Elektro-und Elektronikgerätegesetz dürfen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten nur von Vertreibern, Herstellern und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angenommen werden. 

Beteiligen Sie sich nicht an diesen Sammlungen, sondern geben Sie Ihre Elektroaltgeräte an einer der oben genannten Stellen ab. Nur so ist gewährleistet, dass die Elektroaltgeräte einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden können.


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